BFD-Seminar Unser Rechtssystem

Ein Tagesseminar für Bundesfreiwillige im Rahmen der pädagogischen Begleitung

Seminarort:

KOMPAKT – Schule mit Zukunft
Fröbelstraße 17
08056 Zwickau

Teilnahmegebühr

100,00 EUR

Referent:

Herr Michael Härig

Seminarinhalt:

Unser Recht bestimmt weitgehend unser Leben. Von daher sollte jeder Bürger Grundkenntnisse über unser Rechtssystem kennen.

Das Rechtssystem ist in Privatrecht und öffentliches Recht unterteilt. Mit Rechtsmitteln - wie Berufung und Revision - kann man eine gerichtliche Entscheidung anfechten und ihre Nachprüfung durch ein höheres Gericht verlangen.

Man teilt das Recht ein in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und öffentliches Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander.

Sein Kern ist das bürgerliche Recht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist. Es enthält Regelungen für den bürgerlichen Alltag, zum Beispiel für Kauf und Verkauf, für Pacht, Leihe und Schenkung, für Eheschließung und Ehescheidung, für Unterhaltsansprüche und Vormundschaft, für Erbschaft.

Zum Privatrecht gehören auch das Handelsrecht, das nur unter Kaufleuten gilt, und das Arbeitsrecht, soweit es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (mit Ausnahme der Beamten) umfasst, sowie das Urheber- und Patentrecht.

Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt (Staat, Land, Gemeinde, öffentliche Körperschaft) und die Beziehungen der öffentlichen Gewalten zueinander, zum Beispiel zwischen Bund und Ländern. Zum öffentlichen Recht gehören das Verwaltungsrecht, das Straf- und Prozessrecht sowie das Verfassungsrecht, das Staatsrecht und das Völkerrecht.
Diese Sachverhalte sollen anschaulich an Fallbeispielen den Teilnehmern vermittelt werden.

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