Bundesfreiwilligendienst

Unsere Schule ist anerkannte Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst!

Wir haben interessante Aufgaben für Sie.

Bewerben Sie sich bei uns!

KOMPAKT – Schule mit Zukunft
gemeinnützige Schulträgergesellschaft mbH
Fröbelstraße 17
08056 Zwickau

Ansprechpartner: Herr Eberhardt

Telefon: 0375 211851-30
E-Mail: info@bfsz.de

Wer kann mitmachen?

Alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.

Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich insbesondere an Menschen, die

  • nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen,
  • Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll überbrücken möchten,
  • noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich gehen soll und neue Arbeitsgebiete kennen lernen möchten,
  • berufstätig sind, aber sich umorientieren möchten,
  • ohne Druck Arbeitserfahrung sammeln möchten,
  • im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen tun möchten oder
  • sich nach dem Berufsleben für das Gemeinwohl engagieren möchten.

Menschen, die 27 Jahre oder älter sind, können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

Freiwillige unter 27 Jahren können einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Als berechtigtes Interesse gelten:

  • die Betreuung eines Kindes oder eines Angehörigen
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • die gleichzeitige Teilnahme an Bildungs- und Qualifizierungsangeboten, einschließlich der Teilnahme an einem Integrationskurs
  • und andere schwerwiegende Gründe.

Welche Leistungen erhalte ich im Freiwilligendienst?

Die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst sind unkompliziert. Oberstes Ziel ist, allen, die sich engagieren möchten, einen bereichernden Dienst zu ermöglichen. Freiwillige erhalten:

Anleitung und pädagogische Begleitung

  • Eine Fachkraft betreut die Freiwillige oder den Freiwilligen in der Einsatzstelle.
  • Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Seminare.

Taschengeld

  • Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, welches sie mit der Einsatzstelle vereinbaren.
  • Auch Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld können am Bundesfreiwilligendienstes teilnehmen. Dabei bleibt in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 250 Euro anrechnungsfrei.
  • Hier finden Sie Erläuterungen zu Freibeträgen, Zuverdienstgrenzen sowie weitere Informationen für Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld.

Sozialversicherungen

  • Die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst werden sozialversicherungsrechtlich ähnlich wie Auszubildende gestellt.
  • Die gesamten Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, erwirbt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein.

Zeugnis

  • Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.

Weitere umfangreiche Informationen stellt das Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben auf seiner Website zur Verfügung: www.bundesfreiwilligendienst.de.