Allgemeine Geschäftsbedingungen der

KOMPAKT – Schule mit Zukunft gemeinnützige Schulträgergesellschaft mbH

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu den Seminaren kann ab der Ausschreibung des Seminars per Post, E-Mail, Fax, Telefon sowie über die Internetseite vorgenommen werden und ist verbindlich. Der Teilnehmer erhält nach der Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung inkl. Rechnungslegung. Somit kommt es zwischen dem Teilnehmer und der KOMPAKT – Schule mit Zukunft gemeinnützige Schulträgergesellschaft mbH als Bildungsträger zu einem verbindlichen Vertrag.

Die Anmeldungen werden gemäß ihres Einganges bearbeitet.

2. Rücktrittsrecht

Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des Seminars zurücktreten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form beim Bildungsträger zu erklären.

Bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der Teilnehmer ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt vom gebuchten Seminar wird folgende Gebühr erhoben:

4 – 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr

2 – 0 Wochen vor Seminarbeginn: 75 % der Seminargebühr

Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson für das Seminar, werden alle anfallenden Bearbeitungsgebühren erlassen.

Der Bildungsträger ist bei zu geringen Teilnehmerzahlen, Ausfall des Referenten oder sonstigen Gründen höherer Gewalt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnehmer werden in diesem Fall telefonisch oder schriftlich informiert und bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet, sofern der Teilnehmer dem Bildungsträger seine Bankverbindung schriftlich mitteilt. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

3. Zahlung

Die Bezahlung der Seminargebühr hat innerhalb der angegebenen Frist gemäß Rechnungslegung zu erfolgen. Der Bildungsträger ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Zahlung die Teilnahme am Seminar und/oder die Aushändigung von Teilnahmebestätigung/Fortbildungsnachweisen zu verweigern.

Eine Ratenzahlung kann schriftlich mit dem Bildungsträger vereinbart werden.

Fortbildungsnachweise werden erst ausgehändigt, wenn die vollständige Gebühr eingegangen ist.

Bei krankheitsbedingter Verhinderung des Teilnehmers und Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes wird die Seminargebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erstattet.

4. Teilnahmebescheinigung

Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar erhält der Teilnehmer einen Fortbildungsnachweis, sofern die gesamten Seminargebühren beim Bildungsträger eingegangen sind.

5. Haftung

Für mitgebrachtes Eigentum des Teilnehmers kann der Bildungsträger nicht haften. Zu Demonstrations- und Übungszwecken im Rahmen des Seminars kann eine gegenseitige Behandlung und Zusammenarbeit der Teilnehmer erforderlich sein. Bei evtl. auftretenden gesundheitlichen Schäden kann der Bildungsträger keinerlei Haftung übernehmen.

Der Bildungsträger behält sich etwaige notwendige Änderungen hinsichtlich des Seminarangebotes, Termine, Örtlichkeiten oder Referenten vor.

Für die tatsächliche Anerkennung der ausgewiesenen Fortbildungspunkte durch den Verband übernimmt der Bildungsträger keine Garantie.

6. Datenschutzklausel gemäß §§ 28 und § 33 BDSG

Für das Bearbeitungsverfahren, die Durchführung des Seminars und Informationszwecke ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten durch den Bildungsträger gespeichert werden. Es wird versichert, dass diese ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt und verwendet werden. Die Mitarbeiter des Bildungsträgers unterliegen der Schweigepflicht.